Liebe Mitglieder!
Da seit gestern eine neue Verordnung des Bundesministeriums in Kraft getreten ist, möchten wir auf ein paar abgeänderte Punkte für unsere Generalversammlung aufmerksam machen.
- Teilnahme von mehr als 1 Person pro Parzelle
Da die Anfrage zur Teilnahme von mehr als 1 Person pro Parzelle aufgetreten ist, möchten wir somit mitteilen, dass dies möglich ist. ALLERDINGS ist für alle, die nun doch zu 2. kommen wollen ist UNBEDINGT eine NOCHMALIGE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG vorstand@kgvlaxenburg.at erforderlich. Da für uns im Vorfeld ein organisatorischer Mehraufwand bzgl. des Contacttracing, etc. besteht.
- Weiters wurden wir von der Bezirkshauptmannschaft aufgefordert die 3G- Regel einzuhalten.
Das bedeutet:
=>Jeder Teilnehmer muss eine aktuelle Testung, gültige Impfung ODER den Nachweis einer durchgemachten Covid-Erkrankung nachweisen können.
- Maskenpflicht
Bis zur Einnahme des Sitzplatzes und bei Verlassen des Sitzplatzes besteht weiterhin Maskenpflicht.
- Händedesinfektion ist bei Betreten des Veranstaltungsraums durchzuführen.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend
Der Vorstand